Frankfurt/Mai (dpa) – Nach dem Einspruch von Zweitliga-Spitzenreiter FC Schalke 04 gegen die Zwei-Spiele-Sperre für Torjäger Edin Dzeko hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine mündliche Verhandlung anberaumt. Am Donnerstag (12.30 Uhr) tritt das Gremium unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz am DFB-Campus zusammen, um über das Strafmaß für den bosnischen Mittelstürmer zu entscheiden. 

Dzeko hatte beim 2:2 gegen Hannover 96 am vergangenen Sonntag wegen rohen Spiels die Rote Karte gesehen und war danach im Einzelrichterverfahren zu einer Sperre von zwei Partien verurteilt worden. Dagegen war Schalke in die Berufung gegangen, «weil eine Sperre für zwei Spiele unserer Überzeugung nach zu hoch ist», so Sportvorstand Frank Baumann.

Nach Ansicht des Vereins habe Dzeko kein Foul begangen, das die Gesundheit des Gegenspielers rücksichtslos gefährdete, wie es der DFB in seinem Einzelrichterurteil darstellte. 

 

 

Unabhängig vom Ausgang der Berufungsverhandlung wird Dzeko, der am Dienstag 40 Jahre alt wurde, dem Tabellenführer im Zweitliga-Topspiel am Samstagabend (20.30 Uhr) beim Verfolger Darmstadt 98 fehlen. Sollte Schalkes Einspruch erfolgreich sein, könnte der sechsmalige Torschütze eine Woche später im Heimspiel gegen den Karlsruher SC aber schon wieder mitwirken.