Bonn (dpa) – Die Abstimmung über die veränderte 50+1-Regel verzögert sich erneut. Das Bundeskartellamt muss nach eigenen Angaben bei der Bewertung der Vorschläge der Deutschen Fußball Liga zur Satzungsänderung «jetzt auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) berücksichtigen». Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Ein zwischenzeitlich gestellter Befangenheitsantrag spielt hingegen keine Rolle mehr. 

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatten sich die DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. 

EuGH-Urteile sorgen für Verzögerung

Die notwendige Abstimmung der Vereine bei einer Mitgliederversammlung musste schon zweimal verschoben werden. Die dafür verantwortlichen Befangenheitsvorwürfe durch das Unternehmens HAM International Limited des 1860-München-Investors Hassan Ismaik haben sich laut Kartellamt erledigt. Zum einen durch Wechsel der Zuständigkeiten innerhalb der Behörde, zum anderen durch Prüfung eines Mitarbeiters. Eine gründliche interne Prüfung habe ergeben, dass die Vorwürfe «unbegründet waren», hieß es in einer Mitteilung.

Nun sorgen EuGH-Urteile für eine weitere Verzögerung. Das höchste europäische Gericht hat unter anderem am 21. Dezember im Streit um die Gründung einer Super League entschieden: Die großen Fußballverbände dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen. 

Es geht aber auch um zwei andere Entscheidungen zum Verhältnis von Verbandsregeln und Wettbewerbsrecht. «Wir werden die Urteile auswerten und mögliche Auswirkungen auf unsere rechtliche Bewertung und das weitere Vorgehen in dem 50+1-Verfahren beraten», sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt laut Mitteilung. 

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